GenussCard-Partner werden
GenussCard Partnerschaft
Eine Karte
für vier Regionen
Dein Weg zur Partnerschaft
Dein Betrieb befindet sich in der GenussCard-Region und du bietest Vermieter oder ein touristisches Angebot an? Wunderbar! Dann kannst du von den Vorteilen als GenussCard-Partner profitieren!
Eine Partnerschaft,
die begeistert!
Das ist die GenussCard
Die GenussCard ist ein Angebot ausschließlich für Nächtigungsgäste in den Erlebnisregionen Oststeiermark, Thermen- & Vulkanland, Südsteiermark und in der Region Graz. Die Karte ist mittlerweile zur Gästekarte mit den meisten inkludierten Leistungen für Urlaubsgäste in ganz Österreich herangewachsen. Bereits ab der ersten Übernachtung erhalten Gäste, die bei einem GenussCard-Gastgeber nächtigen die GenussCard ausgehändigt.
GenussCard Gastgeber können Hotels, Frühstückspensionen, Gasthöfe, Pensionen, Privatzimmervermieter, Ferienhäuser, Urlaub am Bauernhof-Betriebe, Lodges oder Campingplätze sein. Das Gesamtangebot der GenussCard umfasst über 250 Ausflugsmöglichkeiten aus den Bereichen Kultur, Kulinarik, Aktiv, Natur und Wasser.
GenussCard-Gastgeber
kannst du werden wenn...
- … dein Betriebsstandort in einer der vier Erlebnisregionen liegt.
- … sich dein Betriebsstandort in einer touristischen Gemeinde* befindet.
- … du Interesse und Begeisterung hast, deinen Gästen dieses Angebot zu bieten.
- … PC und Internet vorhanden ist.
- … du Teil des gemeinsamen Regionsproduktes werden willst.
- … ALLE deine Gäste die GenussCard erhalten.
- … du die GenussCard als inkludiertes Angebot anbietest.
*Aufgrund der steirischen Ortsklassenverordnung können ausschließlich Betriebe aus Tourismusgemeinden ( § 2 Abs. 1 des Steiermärkischen Tourismusgesetzes 1992, LGBl. Nr. 55/1992, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 46/2022) am Projekt GenussCard teilnehmen.
GenussCard-Ausflugsziel
kannst du werden wenn...
- … dein Betriebsstandort in einer der vier Erlebnisregionen liegt.
- … sich dein Betriebsstandort in einer touristischen Gemeinde* befindet.
- … du ein touristisches Angebot anbietest.
- … dein Angebot marktkonform und kostenpflichtig ist.
- … dein Angebot mindestens 8 Monate pro Kalenderjahr verfügbar ist.
- … dein Angebot am freien Markt verfügbar ist.
- … du eindeutige Öffnungszeiten hast.
- … du das GenussCard Innenmarketing umsetzt.
- … technische Ausstattung wie PC und Internet vorhanden ist.
Partner werden und von zahlreichen Vorteilen profitieren. Partner werden und von zahlreichen Vorteilen profitieren. Partner werden und von zahlreichen Vorteilen profitieren. Partner werden und von zahlreichen Vorteilen profitieren. Partner werden und von zahlreichen Vorteilen profitieren. Partner werden und von zahlreichen Vorteilen profitieren.
Vorteile als
Gastgeber
- Mehr Übernachtungen, Aufenthaltsverlängerungen und neue Gäste
- Auslastung auch in der Vor- & Nachsaison
- Möglichkeit der Online-Buchbarkeit über die GenussCard-Website
- Wiederkommende Gäste aufgrund Angebotsdichte
- Großzügige Angebotserweiterung
- Vorteil und Angebot für Geschäftsgäste
- Angebot mit hohem Allwetter-Faktor
- Keine Investitionskosten
- Keine Fixkosten
- Hohe Wiedererkennung der Karte von Stammgästen
- Profit vom gesamten GenussCard-Marketing in der Region
- Günstige Beteiligungsmöglichkeit bei Print und Onlinemarketing-Maßnahmen
- Kostenloser elektronischer Meldeschein
- Kostenlose Schulungen und Schulungsunterlagen
- Kostenloser Support (7 Tage pro Woche, auch am Wochenende, an Sonn- & Feiertagen)
- Kostenlose Darstellung des Betriebs auf der Website
- Kostenlose Werbemittel, Karten und Broschüren
Vorteile als
Ausflugsziel
- Die GenussCard als Frequenzbringer: Auslastung auch in der Vor- und Nachsaison
- Umsatz durch Zusatznutzen (Zusatzverkauf vor Ort)
- Gewinnung neuer Gäste und Zielgruppen
- Wirksame Vertriebs- und Vermarktungsplattform
- Profit vom gesamten GenussCard Marketing in der Region
- Kostenloser Support (7 Tage pro Woche, auch am Wochenende und an Sonn- und Feiertagen)
- Kostenlose Schulungen
- Kostenloser Website-Auftritt auf der GenussCard-Website
- Kostenlose Software
- Kostengünstige Präsentation des eigenen Betriebs in der GenussCard-Broschüre in hoher Auflage
- Keine versteckten Gebühren
- Keine Fixkosten
FAQ
Die häufigsten Fragen im Überblick
Grundsätzlich kann jeder Betrieb der definierten Erlebnisregionen mit einem geeigneten touristischen und kostenpflichtigen Angebot GenussCard-Partner werden. Eine Mindestvertragsdauer von drei Jahren wird vereinbart.
Die GenussCard wird über ein Umlagesystem finanziert, bei dem jeder Partnerbetrieb seinen Beitrag leistet. Die Gastgeber heben pro Gast und Nacht einen Umlagebetrag ein. Die Ausflugsziele verzichten auf einen Teil des Eintrittspreises und erhalten frequenzabhängige Auszahlungen.
Bei Fragen zur GenussCard-Partnerschaft steht dir unsere Geschäftsführerin Susanna Fritz gerne persönlich, telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.
Keine. Gastgebern stellen wir den elektronischen Meldeschein sowie Werbemittel, Karten und Broschüren kostenlos zur Verfügung. Ausflugsziele erhalten die Software für die Registrierung kostenfrei der Karten zur Verfügung gestellt.
Jede Kartensaison dauert ein Kalenderjahr (Jänner bis Dezember). Die GenussCard ist ausschließlich während eines Aufenthalts (Urlaubs) vom Anreisetag bis einschließlich dem Abreisetag gültig.
Die Kartenfreischaltung erfolgt über den elektronischen Meldeschein. Die Gäste erhalten die Karte vom GenussCard-Partner beim Check-In und weisen die Karte beim Ausflugsbetrieb vor. Die Leistungen sind pro Tag auf die einmalige Nutzung beschränkt (Ausnahme: Freibäder und Badeseen können täglich besucht werden). Die Gültigkeit der Karte und die Nutzungen werden mittels Lesegerät (Barcodescanner) überprüft und in der Datenbank gespeichert. Internetverbindung und Hardware müssen beim Ausflugsziel vorhanden sein. Die Organisation des gesamten Kartenprojektes sowie die Schulungen der GenussCard-Partner zum Meldeschein und zur Anwendung der Kartenprüfung übernimmt das GenussCard-Team.
Kinder erhalten ab dem vollendeten 6. Lebensjahr eine eigene GenussCard. Kinder unter sechs Jahren in Begleitung der Eltern sind Gäste der Region.
Der Gast kann die haptische Karte und die App nutzen. Die Nutzungen werden in Echtzeit gespeichert, sodass ein Missbrauch (Doppelnutzung) ausgeschlossen werden kann.
- 1. Mittels Einladungslink seitens des Gastgebers oder
- 2. Durch das Scannen der haptischen GenussCard bzw. durch direkte Eingabe des Karten-Barcodes in der App.
Nein, die App wird kostenlos zur Verfügung gestellt.
Deine Ansprechperson
Susanna Fritz
Geschäftsführerin Genuss-Card GC GmbH
+43 664 38 11 410
+43 3382 53 955 12
susanna.fritz@genusscard.at