Die exklusive Card für Ihre Mitarbeiter
Bestellformular zur MitarbeiterCard 2022
FAQs - Häufig gestellte Fragen zur neuen MitarbeiterCard
- Wie komme ich zur MitarbeiterCard?
- Was kostet die MitarbeiterCard?
- Wie lange ist die MitarbeiterCard gültig?
- Wer kann die MitarbeiterCard beantragen?
- Was kann ich mit der MitarbeiterCard erleben?
- Können Ausflugsziele auch mehrmals besucht werden?
- GenussCard & MitarbeiterCard - was ist der Unterschied?
- Für Ausflugsziele: Wie wird die MitarbeiterCard eingelöst?
- Für Ausflugsziele: Wie funktioniert die Vergütung?
- Wohin kann ich mich bei Fragen wenden?
Wie komme ich zur MitarbeiterCard?
Die personalisierte MitarbeiterCard kann durch den eigenen Betrieb (über den Personalchef, die Geschäftsführung etc.) bei der Thermenland Süd- und Oststeiermark Marketing GmbH erworben werden und eignet sich nicht nur optimal als Weihnachtsgeschenk, sondern bietet auch die Möglichkeit, seinen Mitarbeitern Danke zu sagen.
Was kostet die MitarbeiterCard?
Die MitarbeiterCard kostet 39,00 Euro (netto) pro Mitarbeiter.
Wie lange ist die MitarbeiterCard gültig?
Die Mitarbeiterkarten werden personalisiert für Ihre Mitarbeiter ausgestellt und sind von 1. März bis 31. Oktober 2022 gültig.
Wer kann die MitarbeiterCard beantragen?
Die Karte ist für MitarbeiterInnen im Bereich Tourismus (Beherberger, Ausflugsziele aus dem GenussCard-Netzwerk) aus den vier Regionen Thermen- und Vulkanland, Oststeiermark, Südsteiermark sowie die Region Graz erhältlich. Die Karten können vom Betrieb (Geschäftsführer, Personalabteilung etc.) bei der Thermenland Süd- & Oststeiermark Marketing GmbH beantragt werden. Pro Mitarbeiter darf eine Karte erworben werden.
Die MitarbeiterCard gilt für alle, die sich in einem aufrechten Dienstverhältnis in einem touristischen Betrieb befinden. Die Karten werden personalisiert ausgestellt und bei der Einlösung überprüft.
Was kann ich mit der MitarbeiterCard erleben?
Mit der Karte können Mitarbeiter auf eine ausgedehnte Entdeckungsreise durch das Thermen- und Vulkanland, die Oststeiermark, die Südsteiermark sowie durch die Region Graz gehen.
Die MitarbeiterCard ist an das System GenussCard gekoppelt. Jedes Ausflugsziel darf einmal in der Saison (1. März bis 31. Oktober 2022) besucht werden. Ob ein erholsamer Thermeneintritt, eine aktive E-Bike-Tour, ein erlebnisreicher Museumsbesuch oder eine Verkostung bei einem regionalen Produzenten – mit der MitarbeiterCard ist für ein abwechslungsreiches Freizeitangebot gesorgt.
Können Ausflugsziele auch mehrmals besucht werden?
Im Zeitraum von 1. März bis 31. Oktober 2022 darf jedes Ausflugsziel einmal besucht werden. Auch der Eintritt in die fünf Partnerthermen (Parktherme Bad Radkersburg, Therme der Ruhe Bad Gleichenberg, Heiltherme Bad Waltersdorf, H2O Hotel-Therme-Resort und Therme Nova Köflach) ist jeweils einmal inkludiert.
GenussCard & MitarbeiterCard - was ist der Unterschied?
Die GenussCard ist ein Angebot für Nächtigungsgäste und gilt während des gesamten Aufenthaltes inkl. An- und Abreisetag. Die Karten werden vom Beherbergungsbetrieb ausgestellt und beim Check-In an der Hotelrezeption kostenlos ausgegeben. Einige Ausflugsziele können ab einem Aufenthalt von drei Nächten besucht werden.
Die MitarbeiterCard dagegen kann erworben werden, wenn ein aufrechtes Dienstverhältnis besteht und wird personalisiert ausgestellt. Die Gültigkeit der Karten – sowohl bei der GenussCard als auch bei der MitarbeiterCard - wird direkt beim Ausflugsziel elektronisch vor Ort überprüft.
Für Ausflugsziele: Wie wird die MitarbeiterCard eingelöst?
Die Karten werden bei Nutzung beim Inklusivpartner mit der bereits vorhandenen (GenussCard)-Software überprüft. D.h. die Karten werden abgescannt und auf ihre Gültigkeit und Berechtigung geprüft. Alle Inklusivleistungen stehen dem Karteninhaber nur einmal in der Saison zur Verfügung. Alle Kartennutzungen werden aufgezeichnet und alle gültigen Nutzungen werden am Saisonende vergütet.
Für Ausflugsziele: Wie funktioniert die Vergütung?
Die MitarbeiterCard unterscheidet sich in der Nutzungsberechtigung deutlich zur GenussCard. Alle Inklusivleistungen in der Saison 2022 sind nur einmal kostenlos nutzbar. Die MitarbeiterCard wird gleich wie die GenussCard über das bereits vorhandene System abgescannt und gezählt. Alle gültigen MitarbeiterCards werden am Saisonende vergütet. D.h. es gibt in der Vergütung keine Unterscheidung zwischen GenussCard und MitarbeiterCard. Die MitarbeiterCard wird im Vergleich zur GenussCard in deutlich geringerer Menge ausgegeben (verkauft).
Eigennutzung: Die MitarbeiterCard berechtigt nicht zur kostenlosen Nutzung der Leistungen des eigenen Betriebes. Für mögliche Nutzungen findet keine Abrechnung statt und der Inklusivpartner verzichtet ausdrücklich auf eine Geltendmachung.
Wohin kann ich mich bei Fragen wenden?
Bei Fragen zur GenussCard und MitarbeiterCard steht Ihnen das Team vom Thermen- und Vulkanland unter office@genusscard.at oder telefonisch +43 3382 55 100 sehr gerne zur Verfügung.