Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Nutzung der Leistungs­angebote der GenussCard

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Definition

Alle Personen, die rechtmäßige Inhaber der GenussCard sind, haben das Recht, die angebotenen Leistungen bei GenussCard-Leistungspartnern (Ausflugsbetrieb) ohne Zusatzkosten in Anspruch zu nehmen. Die GenussCard ermöglicht allen Personen, die während der gültigen Saison bei einem der GenussCard-Gastgeber übernachten und mit dem dafür gekennzeichneten amtlichen Meldeschein angemeldet sind, die
Inanspruchnahme der gekennzeichneten Leistungen der Ausflugsbetriebe der GenussCard. Die Leistungen sind gekennzeichnet und in der GenussCard-Allerhandbuch angeführt.

Leistungsumfang/Haftungsausschluss

Sämtliche in der vorliegenden Broschüre angeführten GenussCard-Ausflugsbetriebe haben sich verpflichtet, den Inhabern der GenussCard gemäß und unter Berücksichtigung ihrer allgemeinen Beförderungs- und Geschäftsbedingungen zeitlich und mengenmäßig ihre als GenussCard ausgewiesenen Leistungen, zu den üblichen Geschäftszeiten, quantitativ in vollem Umfang zur Verfügung zu stellen. Die Inhaber der GenussCard nehmen zur Kenntnis, dass sich die Betriebszeiten einiger Ausflugsbetriebe, vor allem aus witterungs- und saisonbedingten Umständen, nicht zur Gänze mit dem Kartensaisonbetrieb decken. Bei manchen Betrieben kann es aus Kapazitätsgründen auch zu längeren Wartezeiten kommen. Die Inhaber der GenussCard erklären sich mit den angegebenen Öffnungszeiten, allfälligen Zugangsbeschränkungen und auch den Auslastungshinweisen der Ausflugsbetriebe einverstanden. Sie verzichten auf jeglichen Schadenersatz, wenn betriebsbedingt oder ohne Verschulden der Ausflugsbetriebe die angebotenen Leistungen nicht oder nur teilweise erbracht werden. Die Ausflugsbetriebe haften zudem nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz, nicht jedoch für leichte Fahrlässigkeit. Darüber hinaus besteht keine Haftung für allenfalls mitgeführte Garderobe oder sonstige mitgeführte Wertgegenstände. Die Inhaber der GenussCard nehmen des Weiteren zur Kenntnis, dass die Genuss-Card GC GmbH (Kartenbetreiber) berechtigt ist, die Vereinbarung mit einzelnen Ausflugsbetrieben aus wichtigen Gründen auch während der Saison zu beenden. Es können daraus keine wie immer gearteten Ansprüche geltend gemacht werden.

Ausgabevoraussetzungen für die GenussCard

Der GenussCard-Gastgeber ist verpflichtet, den Gast unabhängig von seiner Aufenthaltsdauer auf die GenussCard aufmerksam zu machen. Der Gast, der bei einem GenussCard-Gastgeber übernachtet, erhält von seinem Gastgeber die GenussCard für die Dauer seines Aufenthaltes ausgehändigt. Für die Ausstellung und Verwendung der GenussCard gelten die nachstehenden Bedingungen ausdrücklich als vereinbart. Die GenussCard ist vom Gast zu unterschreiben, damit die Karte ihre Gültigkeit erlangt. Mit der Unterschrift auf der Karte erklärt sich der Inhaber der Karte einverstanden, dass der Kartenbetreiber (Genuss-Card GC GmbH) die Daten für interne Zwecke speichert und aufbewahrt.

Einverständnis- bzw. Zustimmungserklärung zur Ausgabe der GenussCard an Gäste

Der GenussCard-Inhaber erklärt sich ausdrücklich und unwiderruflich damit einverstanden, dass sämtliche für Ausgabe und Nutzung der Karte relevanten Daten für betriebsinterne bzw. Kontroll- und Analysezwecke an die Genuss-Card GC GmbH zur lediglich internen Verwendung weitergegeben werden. Der GenussCard-Inhaber erklärt sich ausdrücklich und unwiderruflich auch damit einverstanden, dass bei Ungültigkeit der Karte im Falle der Nutzung der Leistungspartner (Ausflugs-betrieb) berechtigt ist, auf die Daten des GenussCard-Inhabers Einsicht zu nehmen. Oben Genanntes bezieht sich auch auf die digitale GenussCard (App).

Nicht-Übertragbarkeit, Verlust und Gültigkeit

Die GenussCard ist nicht übertragbar. Die GenussCard ist nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis gültig. Die GenussCard darf nur von jener Person benützt werden, deren Name auf der Karte vermerkt bzw. im EAN- Code gespeichert ist. Bei Nichtinanspruchnahme der GenussCard kann kein Ersatz geleistet werden. Bei Verlust der Karte werden € 3,- für die Neuausstellung verrechnet. Der Verlust der Karte bewirkt ihre sofortige Ungültigkeit. Die GenussCard wird ganzjährig angeboten. Die Saison umfasst daher das Kalenderjahr (01.01.-31.12.). Die GenussCard gilt (bei einem Aufenthalt) innerhalb dieses Zeitraumes. Änderungen vorbehalten.

Tarife

Die GenussCard ist nicht im Freiverkauf erhältlich. Anspruch auf die Karte haben nur Gäste, die in einem GenussCard-Partnerbetrieb übernachten und lt. steirischem Meldegesetz vom Gastgeber angemeldet sind.

Kinder

Für Kinder ab dem vollendeten 6. Lebensjahr wird eine GenussCard ausgestellt.

Verwendung

Zur Erlangung der Kartenvorteile weist der Karteninhaber seine GenussCard beim Ausflugsbetrieb vor. Die Karte wird vom Ausflugsbetrieb durch ein Akzeptanzgerät oder durch bloße Sichtprüfung mit Aufschreibung der Kartennummer und des Namens des Inhabers auf ihre Gültigkeit und Identität geprüft. Auf Verlangen des Ausflugsbetriebes ist der Karteninhaber verpflichtet, einen gültigen Lichtbildausweis und die Kopie des Meldescheines vorzuweisen, andernfalls kann ihm die freie Benützung verweigert werden. Oben Genanntes bezieht sich auch auf die digitale GenussCard (App).

Beschädigung

Bei Beschädigung oder technischen Mängeln der GenussCard wird die Karte vom Gastgeber kostenlos ausgetauscht.

Missbrauch

Bei missbräuchlicher Verwendung oder bei Verdacht auf missbräuchliche Verwendung sind die Ausflugsbetriebe berechtigt und verpflichtet, die Karte ersatzlos einzubehalten. Bei Missbrauch oder begründetem Verdacht auf missbräuchliche Verwendung werden die Gästedaten erhoben und es wird Anzeige erstattet. Der Karteninhaber haftet für missbräuchliche Verwendung der Karte durch Dritte. Diebstahl oder Verlust der Karte verpflichtet den Inhaber, diesen Vorfall prompt dem jeweiligen Gastgeber zu melden. Es besteht kein Anspruch auf Ersatz der Karte.

Haftungsausschluss der Genuss-Card GC GmbH

Die Inhaber der GenussCard nehmen zur Kenntnis, dass die Genuss-Card GC GmbH lediglich für die Abwicklung zwischen den Inhabern der GenussCard und den Ausflugsbetrieben bzw. den GenussCard-Gastgebern zuständig ist. Die Inhaber der GenussCard verzichten gegenüber der GmbH auf jeglichen denkbaren Gewährleistungs- bzw. Schadensersatzanspruch und zwar unabhängig davon, ob nun dem Ausflugsbetrieb bzw. GenussCard-Gastgeber bei einem Schaden ein Verschulden anzulasten ist oder nicht. Festgehalten wird, dass – sofern es zu einem Haftungsfall kommt – die GmbH nicht für einen derartigen Schadensfall haftet, zumal weder die Ausflugsbetriebe noch der Gastgeber Gehilfen der GmbH sind. Ebenso steht den Inhabern der GenussCard gegenüber der GmbH kein Schadenersatz für den Fall zu, dass allfällige in der Broschüre angeführte Leistungen von den Ausflugsbetrieben nicht erfüllt werden.

Gerichtsstand

Für sämtliche Streitigkeiten aus der Verwendung der GenussCard bzw. allfällige Schadenersatz oder Gewährleistungsansprüche wird die ausschließliche Zuständigkeit des für die Genuss-Card GC GmbH zuständigen Gerichtes sowie die ausschließliche Anwendung österreichischen Rechts vereinbart.