Das Beste aus vier Regionen

Die GenussCard vereint alles Sehenswerte, Erlebenswerte und Kostenswerte aus der Oststeiermark, dem Thermen- & Vulkanland der Südsteiermark sowie der Region Graz in einer einzigen Karte. Über 280 verschiedene Möglichkeiten stehen den Gästen mit dieser Karte kostenlos zur Verfügung und sie wird damit zum Schlüssel für ein unvergessliches Urlaubserlebnis.

Fad wird dieser Urlaub sicher nicht

Das ist die GenussCard

Die GenussCard ist eine Inklusivkarte, die Gäste ab der ersten Übernachtung bei einem GenussCard-Gastgeber bekommen. Inklusivkarte bedeutet, dass sie für den Gast kostenlos ist. Das Gesamtangebot der GenussCard beinhaltet über 280 Freizeitaktivitäten und Ausflugsziele aus den Bereichen Kultur, Kulinarik, Aktiv, Natur und Wasser.

Das Angebot gilt ausschließlich für Nächtigungsgäste in den Regionen Oststeiermark, Thermen- & Vulkanland, Südsteiermark und der Region Graz. Mit der GenussCard wird jeder Aufenthalt zu einer besonderen Entdeckungsreise, bei der Urlaubsgäste die Faszination dieser Regionen in all ihren Facetten kostenfrei erleben können.

Gastgeber

Du kannst Partner werden, wenn...

 

… sich dein Betriebsstandort in einer Tourismusgemeinde* in einer der vier GenussCard-Regionen befindet.

… du ein Hotel, eine Frühstückspension, einen Gasthof, eine Pension, einen Bauernhof betreibst, oder wenn du Campingplätze, Lodges oder Privatzimmer vermietest.

… du allen deinen Gästen die GenussCard als inkludiertes Angebot anbieten möchtest.

… du Teil eines Regionsprojektes sein möchtest, bei dem die Großen auf die Kleinen schauen und gemeinsam für eine wertvolle Entwicklung sorgen.

Ausflugsziele

Du kannst Partner werden, wenn...

 

… sich dein Betriebsstandort in einer Tourismusgemeinde* in einer der vier GenussCard-Regionen befindet.

… du ein touristisches Angebot anbietest, das marktkonform und kostenpflichtig ist.

… dein Angebot am freien Markt verfügbar ist.

… du geregelte Öffnungszeiten hast.

… du das GenussCard Innenmarketing umsetzen kannst und über die nötige technische Ausstattung (PC und Internet) verfügst.

 

*Aufgrund der steirischen Ortsklassenverordnung können ausschließlich Betriebe aus Tourismusgemeinden ( § 2 Abs. 1 des Steiermärkischen Tourismusgesetzes 1992, LGBl. Nr. 55/1992, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 46/2022) am Projekt GenussCard teilnehmen.

Allerhand Vorteile für jeden. Allerhand Vorteile für jeden. Allerhand Vorteile für jeden. Allerhand Vorteile für jeden. Allerhand Vorteile für jeden. Allerhand Vorteile für jeden.

#Urlaub
mit
Trumpf

Die großzügigen Leistungen der GenussCard unterstreichen das Engagement der teilnehmenden Gastgeber, die ihren Gästen nicht nur komfortable Unterkünfte, sondern auch ein unbeschwertes und vielfältiges Urlaubserlebnis bieten.

Allerhand Vorteile

für dich als Gastgeber

  • Das „Allerhandbuch“. Ein spannender Reiseführer durch die Regionen, welcher sämtliche Ausflugsziele für deine Gäste beinhaltet.
  • Mehr Nächtigungen durch neue Gäste und Nächtigungsverlängerungen.
  • Garantiert wiederkommende Gäste aufgrund der hohen Angebotsdichte in den Regionen.
  • Eine bessere Auslastung in der Vor- und Nachsaison aufgrund der ganzjährigen Verfügbarkeit der GenussCard.
  • Weil auch im Urlaub nicht jeden Tag die Sonne scheint, haben wir eine Vielzahl an Ausflugsmöglichkeiten mit Allwetterfaktor für deine Gäste.
  • Die Website genusscard.at als zusätzlichen Vertriebskanal.
  • Wir bieten dir günstige Beteiligungsmöglichkeit bei Print- und Onlinemarketing-Aktionen der GenussCard.
  • Es entstehen für dich keine Investitions oder Fixkosten. Ganz im Gegenteil. Wir bieten dir kostenlos: Mittransport in sämtlichen Marketingkanälen, den elektronischen Meldeschein, Schulungen und Support (7 Tage), sämtliche Werbemittel, Karten und Broschüren der GenussCard für deine Gäste.

Allerhand Vorteile

für dich als Ausflugsziel

  • Die GenussCard ist DER Türöffner in die Regionen und lässt die Besucherfrequenz in deinen Betrieb steigen.
  • Durch die ganzjährige Verfügbarkeit des Angebotes ist die Auslastung auch in der Vor- und Nachsaison gegeben.
  • Die Generierung von Umsatz durch Zusatznutzen ist ein ergänzender Vorteil, der über dein Basisprodukt hinausgeht.
  • Durch die Zusammenarbeit mit der Hotel- und Gastronomiebranche hast du die Möglichkeit neue Zielgruppen zu erschließen.
  • Die hohe Auflage des Allerhandbuches (100.000 Stück) gewährleistet einen hohen Sichtbarkeitsfaktor deines Betriebs bei den Urlaubsgästen.
  • Sämtliche Partner werden in allen Marketingkanälen der GenussCard automatisch mittransportiert.
  • Wir bieten dir günstige Beteiligungsmöglichkeit bei Print- und Onlinemarketing- Aktionen der GenussCard.
  • Es entstehen für dich keine Investitions- oder Fixkosten. Ganz im Gegenteil. Wir bieten dir kostenlos: Software zur Akzeptanz der GenussCard, Schulungen und Support (7 Tage) und einen Auftritt auf unserer Website.

FAQ

Die häufigsten Fragen im Überblick

Wer kann Partner der GenussCard werden?

Grundsätzlich kann jeder Betrieb touristischer Gemeinden* der definierten Erlebnisregionen mit einem geeigneten touristischen und kostenpflichtigen Angebot GenussCard-Partner werden. Eine Mindestvertragsdauer von drei Jahren wird vereinbart.

*Aufgrund der steirischen Ortsklassenverordnung können ausschließlich Betriebe aus Tourismusgemeinden ( § 2 Abs. 1 des Steiermärkischen Tourismusgesetzes 1992, LGBl. Nr. 55/1992, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 46/2022) am Projekt GenussCard teilnehmen.

Wie funktioniert das GenussCard-Partnersystem?

Die GenussCard wird über ein Umlagesystem finanziert, bei dem jeder Partnerbetrieb seinen Beitrag leistet. Die Gastgeber heben pro Gast und Nacht einen Umlagebetrag ein. Die Ausflugsziele verzichten auf einen Teil des Eintrittspreises und erhalten frequenzabhängige Auszahlungen.

An wen kann ich mich bei Interesse an einer Partnerschaft wenden?

Bei Fragen zur GenussCard-Partnerschaft steht dir unsere Geschäftsführerin Susanna Fritz gerne persönlich, telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.

Welche Kosten entstehen für mich als Partner?

Keine. Gastgebern stellen wir den elektronischen Meldeschein sowie Werbemittel, Karten und Broschüren kostenlos zur Verfügung. Ausflugsziele erhalten die Software für die Registrierung kostenfrei der Karten zur Verfügung gestellt.

Wie lange ist die GenussCard gültig?

Jede Kartensaison dauert ein Kalenderjahr (Jänner bis Dezember). Die GenussCard ist ausschließlich während eines Aufenthalts (Urlaubs) vom Anreisetag bis einschließlich dem Abreisetag gültig.

Wie funktioniert das Kartensystem?
Das GenussCard-System baut auf eine einfache technische Handhabung. So funktioniert das Kartensystem:

Die Kartenfreischaltung erfolgt über den elektronischen Meldeschein. Die Gäste erhalten die Karte vom GenussCard-Partner beim Check-In und weisen die Karte beim Ausflugsbetrieb vor. Die Leistungen sind pro Tag auf die einmalige Nutzung beschränkt (Ausnahme: Freibäder und Badeseen können täglich besucht werden). Die Gültigkeit der Karte und die Nutzungen werden mittels Lesegerät (Barcodescanner) überprüft und in der Datenbank gespeichert. Internetverbindung und Hardware müssen beim Ausflugsziel vorhanden sein. Die Organisation des gesamten Kartenprojektes sowie die Schulungen der GenussCard-Partner zum Meldeschein und zur Anwendung der Kartenprüfung übernimmt das GenussCard-Team.

Bekommen auch Kinder eine GenussCard?

Kinder erhalten ab dem vollendeten 6. Lebensjahr eine eigene GenussCard. Kinder unter sechs Jahren in Begleitung der Eltern sind Gäste der Region.

Was ist der Unterschied zwischen haptischer Karte und digitaler Karte (App)?

Der Gast kann die haptische Karte und die App nutzen. Die Nutzungen werden in Echtzeit datenschutzkonform gespeichert, sodass ein Missbrauch (Doppelnutzung) ausgeschlossen werden kann.

Wie kommt der Gast zu seiner digitalen Karte?
  • 1. Mittels Einladungslink seitens des Gastgebers oder
  • 2. Durch das Scannen der haptischen GenussCard bzw. durch direkte Eingabe des Karten-Barcodes in der App.
Entstehen bei der App-Nutzung Kosten?

Nein, die App wird kostenlos zur Verfügung gestellt.

Gibt es auch eine GenussCard für Mitarbeiter?

Als GenussCard-Partner bieten wir dir und deinen Mitarbeitern die Möglichkeit auf eine Entdeckungsreise quer durch die GenussCard-Regionen zu gehen. Die Mitarbeiter-Karte öffnet allen, die im Bereich Tourismus tätig sind die Türen zu kostenlosem Freizeitspaß aus allen Leistungsbereichen. Jede Leistung kann pro Kalenderjahr 1 Mal in Anspruch genommen werden.

Mehr zur MitarbeiterCard

Deine Ansprechperson

Susanna Fritz

Geschäftsführerin Genuss-Card GC GmbH

 

+43 664 38 11 410
+43 3382 53 955 12
susanna.fritz@genusscard.at

 

 

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